Aufenthalt
Der Tag, an dem Sie gehen
Die Zeiten, in denen Krankenhäuser mit Tages-Pflegesätzen wirtschaften mussten, gehören der Vergangenheit an. Heute wird nach Fallpauschalen abgerechnet und niemand muss befürchten, mehr Zeit im Krankenhaus zu verbringen, als medizinisch erforderlich ist. Bei uns wird entlassen, wenn es die Sachlage zulässt, also an jedem Tag und zu jeder Tageszeit, auch nachmittags.
Denken Sie an die Formalitäten
Aber auch die Entlassung muss organisiert und koordiniert werden. Denken Sie also rechtzeitig daran, dass Formalien während
der Bürozeiten erledigt werden müssen und dass Sie deponierte Wertsachen nur zu bestimmten Zeiten zurückerhalten können.
Zu den Formalitäten gehört die Verpflichtung des Krankenhauses, die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung einzuziehen.
Diese Zuzahlung können Sie vor Ihrer Entlassung im Aufnahmebüro entrichten. Der Betrag fließt nicht dem Krankenhaus zu,
sondern wird an die Krankenkasse weitergeleitet. Zur Entlassung erhalten Sie darüber hinaus auf der Station einen Brief
für Ihren behandelnden Arzt, der alle wichtigen Informationen enthält.
