Aufenthalt

Angebote für Ihren Komfort

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen, die bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkassen abgerechnet werden, können Sie privat abzurechnende Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die in einem besonderen Vertrag vereinbart werden.

Zu den Wahlleistungen gehören unter anderem

  • die Behandlung durch Chefärzte oder deren Vertreter
  • die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer
  • die Mitaufnahme einer Begleitperson
  • die Unterbringung im Familienzimmer der Geburtshilfe


Das Aufnahmepersonal berät Sie gerne über diese Zusatzleistungen.

Schon bei der Ankunft im Krankenhaus sollten Sie auch an Service- und Sonderleistungen denken, die Sie in Anspruch nehmen wollen. Dazu gehört zum Beispiel die Anmeldung eines Telefonanschlusses oder der Kopfhörer, ohne den Sie das Fernsehprogramm nicht hören können. Einzelheiten erfragen Sie am besten gleich bei der Aufnahme.